EBA ordnet kürzere Prüfintervalle für ICE 3 an

(15.08.) BONN - 17 ICE 3-Züge der Baureihe 406 mit bestimmten Radsatzwellen aus dem Werkstoff A4T müssen auf Anordnung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) ab sofort häufiger kontrolliert werden als bisher. Zuvor hatte die DB nach Informationen der ARD-Sendung "Monitor" der Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die Laufradachsen an 17 ICE-3- Zügen nicht die vorgeschriebenen europäischen Zulassungsnormen erfüllten. "Für diesen Laufradsatz (...) wird die Dauerfestigkeit nicht nachgewiesen", zitiert das ARD-Magazin aus dem Schreiben der Bahn. Laut "Monitor" stellte das EBA am Dienstag einen vorläufigen Bescheid aus, nach dem die Achsen alle 120.000 Kilometer überprüft werden müssen. Diskutiert werde offenbar auch, ob die betroffenen Züge künftig noch mit 300 km/h fahren dürfen.

In dem Schreiben an die Aufsichtsbehörde hatte die DB als Gegenmaßnahme offenbar zunächst angekündigt, die Toiletten in einigen Mittelwagen der ICE-Baureihe 406 zu verschließen und die Wassertanks der Toiletten in den Wagen abzupumpen, um die Last auf die betroffenen Achsen zu reduzieren. In einem weiteren Schreiben wurde laut "Monitor" vorgeschlagen, die Wirbelstrombremse, die bei den Zügen besonders hohen Geschwindigkeiten eingesetzt wird, an den betroffenen Wagen abzuschalten. "Durch das Abschalten der Wirbelstrombremsen an diesen Mittelwagen kann (...) die Kraftbeanspruchung an den Wellen reduziert werden", zitierte Monitor aus dem Brief. Das Eisenbahnbundesamt habe die Vorschläge der Bahn zunächst akzeptiert, teilte die Sprecherin weiter mit. Am Dienstag wurde dann die Verkürzung der Wartungsintervalle angeordnet.

Die DB betonte in einer Stellungnahme, die Spekulationen um die Sicherheit der ICE-Radsatzwellen entbehrten jeder technischen Grundlage. "Bahnindustrie, Radsatzhersteller und die Deutsche Bahn als Zugbetreiber «gehen von einer uneingeschränkten Sicherheit der ICE-Flotte aus", sagte DB-Vorstand Karl-Friedrich Rausch. Dies werde durch mehrere Punkte belegt: Nach den schlüssigen Berechnungen, die auch dem Eisenbahnbundesamt (EBA) vorlägen, stehe die uneingeschränkte Betriebssicherheit der jetzt zusätzlich zu überprüfenden Radsatzwellen für die Züge der DB außer Frage. Die Radsatzwellen seien gemäß den zugrundeliegenden europäischen Normen hergestellt und wiesen entsprechend die notwendige Sicherheit im Einsatz im Hochgeschwindigkeitsbereich auf. Dies sei durch viele Tests belegt. Die Radsatzwellen der ICE3-Fahrzeuge wiesen bereits eine Laufleistung von insgesamt mehr als drei Milliarden Kilometern auf, ohne dass im Rahmen der regelmäßigen Ultraschall-Untersuchungen Anzeichen für Rissbildungen festgestellt worden seien.

Weiter betonte die DB, infolge des Bruchs einer Radsatzwelle am 9.7. 2008 in Köln habe man alle Radsatzwellen der betreffenden Bauart zusätzlichen Ultraschall-Überprüfungen unterzogen: alle Untersuchungen seien ohne Befund hinsichtlich eventueller Rissbildungen geblieben. Hier handele es sich also um einen Einzelfall, der noch abschließend geklärt werden müsse. Darüber hinaus führe die DB im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung alle Instandhaltungs- und Wartungsprozesse an der ICE-Flotte unter Anwendung anerkannter technischer Standards und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben durch. Obwohl laut Herstellervorgaben die Intervalle von Ultraschall-Überprüfungen für Radsatzwellen bei 480.000 km lägen, habe die DB seit der Inbetriebnahme der ICE3-Flotte die Intervalle auf 300.000 km festgesetzt. Zusätzlich sei die Zuverlässigkeit und Empfindlichkeit der Ultraschall-Überprüfungen durch die branchenweit einzigartige Einführung von mechanisierten (statt manuellen) Prüfprozessen verdoppelt worden.

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